Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden

Die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzungen von einer Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Abstammungsurkunde, Führerschein und anderen amtlichen Urkunden durch beeidigte Übersetzer zählt zu unserer Kernkompetenz.

Die Übersetzung von amtlichen Dokumenten und Urkunden gehört zu den wichtigsten Aufgabenfeldern der gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Dazu gehört unter anderem auch die beglaubigte Übersetzung eines Schulzeugnisses, Abschlussurkunde und Notenübersicht.

Tiefgreifende Fachkenntnisse und der vertrauliche Umgang mit sensiblen persönlichen Daten und Urkunden wird bei uns groß geschrieben. Der vertrauliche Umgang wird darüber hinaus durch die gerichtliche Beeidigung und der förmlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit gewährleistet.

Laden Sie uns Ihre Dokumente, die Sie übersetzen lassen möchten, direkt über unseren Online-Shop bei der Bestellung per Uplaod eingescannt hoch oder senden Sie uns die Dateien per E-Mail nach Abschluss der Bestellung zu, indem Sie auf die Bestellbestätigung antworten.

Sie haben Fragen: wenden Sie sich gerne vorab zur persönlichen Beratung an unseren Kundenservice. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. 

Für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung benötigen wir die amtlichen Urkunden als Scan. Die beglaubigten Übersetzungen Ihrer Dokumente erhalten Sie gestempelt inklusive Beglaubigung auf dem Postweg zurück.

Die Beglaubigung beinhaltet den Bestätigungsvermerk der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung nach § 142 Abs. 3 S. 2 ZPO.

Bitte beachten Sie, dass Sie neben den beglaubigten Übersetzungen oft auch Originale bei den Behörden vorlegen müssen. Die Behörden können Ihre Urkunden sodann auf Echtheit überprüfen.

In unserem Online-Shop für Urkundenübersetzung können Sie nach der Urkunde suchen, die Sie übersetzen möchten. Dort finden Sie auch Preisinformationen zu den einzelnen Urkunden. 

So funktioniert's

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