Angebot einholen
Angebot für eine Urkundenübersetzung einholen. Sprechen Sie uns an!
Bitte richten Sie Ihre unverbindliche Anfrage für eine Urkundenübersetzung an
E-Mail-Adresse: mail@resartus.de
oder rufen Sie uns an
Tel.: 0711 / 655 21 941.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und unterbreiten Ihnen sehr gerne unser unverbindliches Festpreisangebot.

Übersetzung online bestellen: So funktioniert's
1. Dokument, das Sie übersetzen lassen möchten über Auswahl des Landes oder über das Suchfeld (Beispiel: Führerschein Kanada) suchen.
2. Datei eingescannt hochladen oder nach Abschluss der Bestellung zuschicken.
3. Auswahl in den Warenkorb legen und Bestellung abschließen.
4. Bequem erhalten Sie Ihre beglaubigte und offiziell anerkannte Übersetzung in ein paar Tagen auf dem Postweg nach Hause zugeschickt.
Beiträge

Führerscheinübersetzung
Es gibt viele Gründe, warum man einen ausländischen Führerschein unbedingt übersetzen lassen sollte. So kann zum Beispiel durch den Nachweis, dass Sie bereits einen ausländischen Führerschein besessen haben, oft die Probezeit von zwei Jahren entfallen. Eine Führerschein-Übersetzung kann aber auch zu finanziellen Vorteile bei der Autoversicherung führen. Weitere Informationen zum Thema Führerschein-Übersetzung finden Sie in diesem Artikel.
Geburtsurkunde übersetzen
Die Geburtsurkunde zählt weltweit zu den wichtigsten Personenstandsdokumenten. Sie wird in der Regel jedem Menschen in jedem Land der Welt bei Geburt ausgestellt, um seinen Geburtsort und seine Identität zu bescheinigen.
Eines der schönsten Ereignisse im Leben eines Menschen ist wohl, den richtigen Lebensgefährten zu finden. Hat man sich über beide Ohren verliebt, will man oft den gemeinsamen Lebensweg durch eine Heirat bekräftigen, indem man vor den Altar schreitet, um seine Ehe zu schließen.

Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen, die im Rechtsverkehr den Status einer Urkunde erhalten. Diese Art der offiziellen Übersetzungen dürfen ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht dazu ermächtigt worden sind.
Bei dieser Art von Übersetzungen handelt es sich um "beglaubigte Übersetzungen". Der zugelassene Übersetzer darf die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung nach § 142 Abs. 3 S. 2 ZPO durch einen Vermerk und durch seinen Stempel, den er Kraft seines Amtes führt, bescheinigen.
Location
Wir sind für Sie da!
ReSartus Sprachendienst GmbH
Heilbronner Str. 81
70191 Stuttgart
Mo - Do, 8 - 16 Uhr
Freitags, 8 - 12 Uhr
Sa u. So, Ruhetag