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Beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei Behörden

Dolmetscher für Notartermin

Dolmetscher für Notartermin

Normaler Preis €900,00 EUR
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Für ein Angebot, richten Sie Ihre Anfrage mit den folgenden Informationen bitte an mail@resartus.de

  • Vertrag oder Grundschuldbestellung
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  • Einsatzort und Adresse
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  • Terminuhrzeit


Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder Immobilie kaufen oder verkaufen und benötigen einen Dolmetscher beim Notar? Gerne unterstützen wir Sie bundesweit und stellen Ihnen einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher für das geplante Vorhaben.

Was kostet ein Dolmetscher beim Notar?

Die Kosten für die Heranziehung beim Notar können variieren. Die Preise hängen vom Thema und Umfang des Kaufvertrages oder der Grundschuldbestellung ab. Dabei regelt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) die Honorare für Dolmetscher und Übersetzungen.

Eine hochwertige Verdolmetschung beim Notar setzt die schriftliche Übersetzung des Kaufvertrages oder der Grundschuldbestellung voraus. Die Übersetzung ist auch wichtig, da man eine schriftliche Übersetzung des Vertrags in fremde Sprache zum Nachlesen erhält. Das ist besonders dann wichtig, wenn es später einmal zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Durchschnittlich kann man für einen Notariatstermin, inkl. schriftlicher und beglaubigter Übersetzung, von einem halben bis ganzen Tagessatz ausgehen. Die Kosten belaufen sich regelmäßig zwischen 600,00 Euro bis 950,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer. 

Der Preis beinhaltet:

  • Beglaubigte Übersetzung des Vertrages oder der Grundschuldbestellung von einem gerichtlich zugelassenen und ermächtigten Übersetzer.
  • An- und Abfahrtszeit zum Notar (ca. 1 Stunde)
  • eventuelle Wartezeiten (ca. 30 Minuten)
  • Termindauer im Notariat (max. 2 Stunden)
 
Kann ich ein Festpreisangebot erhalten?
 
Gerne erstellen wir Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot.
 
Dazu schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: mail@resartus.de mit den folgenden Informationen:
  • Vertrag oder Grundschuldbestellung
  • Name des Notars
  • Einsatzort und Adresse
  • Termindatum
  • Terminuhrzeit
Bitte beachten Sie, dass der finale Vertrag uns mindestens 7 Werktage vor dem Termin für die Anfertigung der Übersetzung vorliegen muss.

Storno-Bedingungen: Ab Auftragserteilung 100%.

Wichtig zu beachten:

  • Der Notartermin muss uns min. 10 Werktage im Voraus mitgeteilt werden.
  • Der Dolmetscher benötigt spätestens 7 Werktage vor dem Termin den Vertrag oder die Grundschuldbestellung zur Vorbereitung der schriftlichen Übersetzung.

Preis auf Anfrage

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Häfig gestellte Fragen

Wird die Übersetzung beglaubigt?

Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.

Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?

Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.

Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?

Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?

In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.

Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung  der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären. 

Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?

Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

Entspannt zurücklehnen!

Ihre Übersetzung liegt in guten Händen.

  • Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.

  • Beglaubigung und Versand

    Sie erhalten eine mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Urkundenübersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer zur Vorlage bei Behörden. Die Übersetzung wird im Original per Post zugeschickt.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.