Kategorie: Polen

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde zur Vorlage bei Behörden?

Über uns können Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde online bestellen. Die Übersetzung wird ausschließlich von gerichtlich zugelassenen Übersetzern angefertigt, die die Richtigkeit der angefertigten Übersetzung mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.

Sie haben die Urkunde, die Sie übersetzen lassen möchten, nicht in unserem Onlineshop gefunden? Schicken Sie uns eine E-Mail mit dem Dokument, das Sie übersetzen lassen möchten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot!


Potrzebują Państwo tłumaczenie przysięgłe dokumentu w celu przedłożenia go w urzędzie?

Za naszym pośrednictwem mogą Państwo zamówić tłumaczenie przysięgłe dokumentów urzędowych online. Tłumaczenie sporządzą wyłącznie tłumacze o uprawnieniach przyznanych im przez sądy. Poprawność tak sporządzonych tłumaczeń zostaje poświadczona poprzez ich ostemplowanie i podpisanie.

Jeśli nie znaleźli Państwo w naszym sklepie online dokumentu, którego potrzebujecie, proszę wysłać do nas e-maila z dokumentem, który ma zostać przetłumaczony. Chętnie sporządzimy dla Państwa ofertę!

Häfig gestellte Fragen

<h3>Wird die Übersetzung beglaubigt?</h3>

Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.

<h3>Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?</h3>

Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.

<h3>Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?</h3>

Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

<h3>Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?</h3>

In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulataen und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.

Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung  der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären. 

<h3>Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?</h3>

Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

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