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Aufenthaltstitel (CZE) – Povolení k pobytu
Normaler Preis €40,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Auszug aus dem Zivilregister/Personenstandsregister (CZE) – Výpis údajů z registru obyvatel/ z matriky
Normaler Preis €65,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Ehefähigkeitsbescheinigung (CZE) – Vysvědčení o právní způsobilosti k uzavření manželství
Normaler Preis €65,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Eheurkunde (CZE) – Oddací list
Normaler Preis €65,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Familienbuch (CZE) – Rodinná kronika
Normaler Preis €80,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Familienstandsbescheinigung (CZE) – Potvrzení o rodinném stavu
Normaler Preis €65,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Führerschein (CZE) – Řidičský průkaz
Normaler Preis €45,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Geburtsurkunde (CZE) – Rodný list
Normaler Preis €65,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Hochschulabschluss (CZE) – Ukončení vysoké školy (vysvědčení, diplom)
Normaler Preis €65,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Personalausweis (CZE) – Občanský průkaz
Normaler Preis €45,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Scheidungsurkunde (CZE) – Rozsudek o rozvodu manželství
Normaler Preis €80,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro -
Sterbeurkunde (CZE) – Úmrtní list
Normaler Preis €65,00 EURNormaler PreisGrundpreis pro
Häfig gestellte Fragen
Wird die Übersetzung beglaubigt?
Wird die Übersetzung beglaubigt?
Ja! Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer in Deutschland zur Vorlage bei staatlichen Stellen und Behörden.
Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?
Wie bekomme ich meine beglaubigte Übersetzung?
Wenn Sie Übersetzungen in Auftrag geben, werden Ihnen die fertigen Übersetzungen per Post an die gewünschte Adresse in Deutschland zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang Ihres Übersetzungsauftrags voraussichtlich 7 Werktage (zzgl. Versand). Bei größeren Übersetzungsaufträgen kann die Bearbeitungszeit variieren, sofern nicht anders vereinbart.
Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?
Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.
Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?
Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?
In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulataen und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.
Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.
Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?
Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?
Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.
Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an.